# The Water is our playground
9 kts
Nordwest
8 Celcius
Bedeckt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kursteilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person ab 14 Jahre, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere ausüben zu können. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kitekurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Min. frei im Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Für den wetterbedingten Abbruch der Kurse wird vom Kiteverein keine Haftung übernommen.

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular oder e-mail ). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Anmeldung zum Kitekurs ist ein bindender Vertragsabschluss. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt ein Rücktritt, werden folgende Stornierungsgebühren in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten , wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

 

-ab dem Tag der Buchung bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 50% des Kurspreises

-ab dem 6. Tag bis zum 4.Tag vor Kursbeginn 80% des Kurspreises

-ab dem 3. Tag vor Kursbeginn 100% des Kurspreises.

 

Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Sicherheit der Teilnehmer wegen schlechter Witterungsverhältnisse (Gewitter, starker Sturm o.ä.) gefährdet ist. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, den Anweisungen der Instructoren nicht folgen, oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Kiteverein behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung einzelner Leistungen zu erklären, über die die Teilnehmer selbstverständlich rechtzeitig informiert werden.

3. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Bei allen Kitekursen sind Schwimmwesten zu tragen und Brillen gegen Verlust zu sichern.Welche Leistungen (Kursdauer, Kursablauf etc.) vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Kursbeschreibungen. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind nicht immer auszuschließen. In diesen Fällen behält sich der Kiteverein das Recht vor, den Kursstandort kurzfristig zu wechseln. Sofern dieser Wechsel vor Kursbeginn bekannt ist, werden die Teilnehmer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Bei Unmöglichkeit der Durchführung bestimmter Leistungsteile aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse oder Windmangel erhält der Teilnehmer eine Gutschrift, welche spätestens nach einem Jahr nach Ausstellung einzulösen ist. Eine Rückerstattung des gezahlten Geldbetrages kann nicht erfolgen.

4. Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.

5. Haftung

Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. In diesem Zusammenhang ist es zwingend notwendig, im Besitz einer eigenen Unfall- und Privathaftpflichtversicherung zu sein.

Der Kiteverein haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Kite-Ausrüstung.

Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung ist auf den Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kursteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

6. Zusätzliche Vermietbedingungen

Der Kiteverein ist berechtigt, die Übergabe der Kiteausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt (IKO oder VDWS Lizenz). Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Der Mieter hat selbst für eine entsprechende Versicherung und Deckung zu sorgen. Für Schäden am Material, die durch

Missachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, welche die entsprechende Sportart mit abdeckt! Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand so wie besichtigt. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter.

7. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine selbständige Zahlung von 50 % des Kurspreises innerhalb von 7 Tagen fällig – bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn muss der Betrag innerhalb von 3 Tagen überwiesen werden. Erfolgt die Zahlung verspätet, verfällt der Anspruch auf den Kursplatz und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Die entsprechende Bankverbindung ist auf der Kursbestätigung angegeben. Die Restzahlung ist in bar am 1. Schulungstag zu leisten.

8. Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

 

Gerichtsstand gem. § 18 ZPO